Lexikon

Dienstreise

Eine Dienstreise (auch Geschäftsreise) liegt vor ,wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte in einem anderen Ort und außerhalb seiner Privatwohnung beruflich tätig. Unter vorübergehend ist zu verstehen, dass der Dienstreisende wieder in seine Wohnung oder in seine Firma zurückkehren muss.
Dauert die Dienstreise länger als drei Monate, gilt der auswärtige Tätigkeitsort als neue regelmäßige Arbeitsstätte. Als Dienstreisen gelten auch Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten für den gleichen Arbeitgeber. Kosten, die durch eine Dienstreise entstehen, gelten als Reisekosten.