Lexikon

Disagio

Die Differenz zwischen einem aufgenommenen Darlehen (Nominalbetrag) und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Mit der Vereinbarung eines Disagios kann der nominale Darlehenszins für die gesamte Darlehenslaufzeit reduziert werden. Eine Faustregel besagt, dass je 5 Prozentpunkte Disagio eine Reduzierung des Darlehenszinses um 1 Prozentpunkt nach sich ziehen. Die Inanspruchnahme eines Disagios lohnt nur wegen der steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit, da es zu den Geldbeschaffungskosten zählt.
Da die Höhe des Disagios von Bank zu Bank unterschiedlich ausfällt, lassen sich Kreditkonditionen nur über den effektiven Jahreszins vergleichen.

Disagio ist auch der Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs.

Weitere Bezeichnung: Damnum.
Das Gegenteil von Disagio nennt man Agio, beziehungsweise Aufgeld.