Lexikon

Einkommen, zu versteuerndes

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist das Einkommen, auf das letztendlich Steuern erhoben werden. Das zvE ist in § 2 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Es wird ermittelt, in dem man sämtliche Einnahmen zusammenrechnet und hiervon die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibeträge) und die sonstigen, vom Einkommen abzuziehenden Beträge abzieht.

Dazu zählen u.a. die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen nach dem Einkommensteuergesetz. Das zu versteuernde Einkommen wird auch auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes gesondert ausgewiesen.