Lexikon

Einkommensgrenze

Die Inanspruchnahme staatlicher Bausparförderung (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) ist an Einkommensgrenzen gekoppelt. Für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie darf das zu versteuernde Einkommen des alleinstehenden Bausparers 25.600 Euro und des verheirateten Bausparers 51.200 Euro und für den Erhalt einer Arbeitnehmersparzulage 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro nicht übersteigen.