Unter Einlagen in das Betriebsvermögen versteht man die Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eines Gewinnermittlers. Alle Arten von Wirtschaftsgütern können vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
Eine Einlage liegt vor, wenn durch einen Einlagewillen und eine Einlagehandlung ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt wird.
Eingelegt werden können: Bareinzahlungen, sonstige Wirtschaftsgüter, Nutzungen und Leistungen.
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