Lexikon

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung, also die Sicherung der Sparguthaben bei Banken, ist abhängig von dem Kreditinstitut, bei dem das Geld angelegt ist. Bei allen Banken - auch bei ausländischen Banken, die in Deutschland tätig sind - ist die gesetzliche Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) garantiert. Danach sind Spareinlagen seit 1.1.2011 bis 100.000 Euro, gesichert. Diese minimale Sicherungshöhe wird von der EU vorgeschrieben. 

Darüber hinaus findet eine Sicherung nur statt, wenn das Institut sich freiwillig einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen hat. Die wichtigsten Einlagensicherungseinrichtungen sind:

  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der öffentlichen Banken (VÖB)
  • Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)
  • Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds
  • EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BDB)


Die Einlagensicherung ist bei den meisten dieser Systeme sehr hoch, teilweise sogar unbegrenzt. Die meisten deutschen Banken gehören dem Einlagensicherungsfonds des BDB an. Hier beträgt die Sicherungsgrenze 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Kunde. Das Mindesteigenkapital beträgt 5 Mio. Euro, so dass die dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Banken mit mindestens 1,5 Mio. Euro pro Kunde haften.

Nähere Infos zu den Sicherungseinrichtungen der Banken und zur Einlagensicherung bei ausländischen Banken finden Sie hier.