Lexikon

Einlagensicherungsfonds

Über Einlagensicherungsfonds, sichern Banken die Sparguthaben ihrer Kunden ab. Diesen Fonds treten die Institute freiwillig bei. Sie besteht neben der gesetzlichen Einlagensicherung. Die wichtigsten Einlagensicherungseinrichtungen sind:

  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der öffentlichen Banken (VÖB)
  • Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)
  • Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds
  • EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BDB)


Die Einlagensicherung ist bei den meisten dieser Systeme sehr hoch, teilweise sogar unbegrenzt. Die meisten deutschen Banken gehören dem Einlagensicherungsfonds des BDB an. Hier beträgt die Sicherungsgrenze 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Kunde. Das Mindesteigenkapital beträgt 5 Mio. Euro, so dass die dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Banken mit mindestens 1,5 Mio. Euro pro Kunde haften.

Bei allen Banken - auch bei ausländischen Banken, die in Deutschland tätig sind - ist die gesetzliche Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) garantiert. Danach sind Spareinlagen seit 1.1.2011 bis 100.000 Euro, gesichert. Diese minimale Sicherungshöhe wird von der EU vorgeschrieben.

Nähere Infos zu den Sicherungseinrichtungen der Banken und zur Einlagensicherung bei ausländischen Banken finden Sie hier.