Lexikon

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist besser bekannt als Pendlerpauschale. Mit ihr können Fahrtkosten für die Wege zwischen Arbeitsstätte und Wohnung von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kilometer können 30 Cent in Ansatz gebracht werden. Es gilt der kürzeste Weg für eine einfache Fahrt. Wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, können sogar höhere Kosten abgerechnet werden, wenn diese tatsächlich angefallen sind. Dies muss vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden.