Lexikon

Erhaltungsaufwand

Zum Erhaltungsaufwand gehören die Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und für die Instandsetzung von Wirtschaftsgütern. Diese Aufwendungen werden i. a. durch die gewöhnliche Nutzung eines Wirtschaftsguts veranlasst. Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen. Diese Aufwendungen können regelmäßig im Jahr der Entstehung sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.