Lexikon

Erlass

Ein Erlass ist ein Schreiben einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, gleich welchen Inhalts, an eine ihr unterstellte Behörde oder Institution, insbesondere die Schreiben der Ministerien an die Behörden ihres Geschäftsbereichs.

Der Inhalt eines Erlasses ist traditionell eine verbindliche Anweisung. In modernen Verwaltungsbereichen inzwischen aber nur, wenn dies ausdrücklich gesagt wird, da selbst in der Verwaltung nicht immer Weisungsbeziehungen in einem Über-/Unterordnungsverhältnis gegeben ist.

Es gibt drei verschiedene Arten von Erlassen: Der Runderlass (Rd.Erl.) ist

ein Schreiben an mehrere Behörden, z.B. an alle Behörden des Geschäftsbereichs, oft auch an alle Behörden einer bestimmten Art.

Der Gemeinsame Erlass (Gem.Erl) ist ein gemeinsames Schreiben mehrerer Bundes- oder Landesbehörden an eine unterstellte Behörde. Der Gemeinsame Runderlass (Gem.Rd.Erl.) ist

ein gemeinsamer Erlass an mehrere Behörden, oft auch an alle Behörden einer bestimmten Art.