Lexikon

Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht

Neben der unbeschränkten, beschränkten und erweitert unbeschränkten Steuerpflicht gibt es die sogenannte erweitert beschränkte Steuerpflicht. Diese greift für natürliche Personen, die in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben.

Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung. (§ 2 AStG, § 2 EStG).