Lexikon

Familienleistungsausgleich

Der Familienleistungsausgleich ist in § 31 EStG geregelt und beinhaltet die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes. Hierzu gehört der Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Die Freistellung wird durch den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf oder durch das Kindergeld bewirkt. Im Rahmen einer sogenannten "Günstigerprüfung", die im Zusammenhang mit der Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird, überprüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

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