Lexikon

Freiberufler

Der Begriff des Freiberuflers ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Als Freiberufler anerkennt das Finanzamt klassische freie Berufsstände wie Ärzte, Rechtsanwälte und Notare sowie selbstständige künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten (§ 18 EStG).

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