Lexikon

Fünftelregelung

Bestimmte Einnahmen, die sogenannten außerordentlichen Einkünfte werden ermäßigt besteuert. Die Steuer berechnet die Finanzverwaltung wie folgt: Die Steuer, die auf die anderen Einkünfte und ein Fünftel der außergewöhnlichen Einkünfte entfällt, wird verglichen mit der Steuer, die ohne die außergewöhnlichen Einkünfte anfällt. Diese Differenz wird verfünffacht und zur anfallenden Steuer ohne die außergewöhnlichen Einkünfte hinzugerechnet.