Lexikon

Gemeinnützigkeit

Von Gemeinnützigkeit spricht man bei Unternehmen oder anderen Organisationen, die nicht das Ziel haben, Gewinne zu machen, sondern der Allgemeinheit nützlich zu sein. Gemeinnützigkeit wird umgangssprachlich synonym für Steuerbegünstigung verwendet. Diese umfasst „Gemeinnützige Zwecke“ (§ 52 AO), „Mildtätige Zwecke“ (§ 53 AO) und „Kirchliche Zwecke“ (§ 54 AO). Die Steuerbegünstigung beinhaltet nicht nur Vorteile, sondern auch zusätzliche Nachweispflichten und steuerliche Risiken.