Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen gehören und einer selbständigen Nutzung fähig sind. Dabei darf deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, 410 EUR nicht übersteigen.
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