Lexikon

Geschenke

Geschenke sind Zuwendungen, die ohne wirtschaftliche Gegenleistung gegeben werden Muss der Steuerpflichtige im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit an Kunden Geschenke verteilen, kann er diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden und dass der Arbeitslohn erfolgsabhängig ist.
Diese Geschenke sind bis zu maximal 40 Euro je Geschäftspartner als Werbungskosten abzugsfähig. Keine Werbungskosten sind Ausgaben für Geschenke an Arbeitskollegen, unabhängig davon, aus welchem Anlass.