Lexikon

Gesetz über das Kreditwesen

Das Gesetz über das Kreditwesen regelt den gewerberechtlichen Rahmen für die Bankentätigkeit. Nach diesem Gesetz übt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die staatliche Bankenaufsicht aus. Das Bundesaufsichtsamt erteilt und widerruft die Erlaubnis zur Aufnahme von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften.