Lexikon

Großaktionär

Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der im Besitz eines großen Anteils am Grundkapital eines Unternehmens ist. Infolge seines Stimmrechts hat er maßgeblichen Einfluss auf die Abstimmungen während der Hauptversammlungen. Wenn sein Anteil an einer AG groß genug ist, kann er auch eine Position im Aufsichtsrat erhalten.