Lexikon

Heimarbeit

Heimarbeit heißt laut Gesetz eine Erwerbstätigkeit in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte).
Allein oder mit Familienangehörigen arbeitet man im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern und überlässt diesen die Verwertung der Arbeitsergebnisse.
Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für HeimarbeiterInnen die besonderen Bestimmungen des Heimarbeitsgesetzes.