Lexikon

Investitionszulage

Die Investitionszulage ist eine finanzielle Zulage, die Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes erhalten, die im Fördergebiet begünstigte Investitionen im Sinne der §§ 2 bis 4 . InvZulG 1999 vornehmen, soweit sie nicht nach dem Körperschaftsteuergesetze von der Körperschaftsteuer befreit sind.