Lexikon

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften sind Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern, bei denen aber keiner der Gesellschafter mit eigenem Vermögen haftet. Ausnahme inst die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Hier haftet mindestens ein Gesellschafter persönlich.


Die in Deutschland bekannteste Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft (AG). Auch die Genossenschaft gilt als Kapitalgesellschaft. Außerdem kann eine Kapitalgesellschaft die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wählen.


Kapitalgesellschaften müssen eine Bilanz anfertigen und diese beim Handelsregister zur Veröffentlichung einreichen.