Sie bezeichnet das maximale Schuldenvolumen, das BAföG-EmpfängerInnen nach ihrem Studium zurückzahlen müssen.
Eingerechnet werden staatliche Studienbeitragsdarlehen, ein BAföG-Bankdarlehen, Kredite der KfW sowie die (unverzinste) BAföG-Schuld. Die Kappungsgrenze soll verhindern, dass Studierte überschuldet ins Berufsleben starten.
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