Lexikon

Kassenärztliche Vereinigung (KV)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sollen die ambulante kassenärztliche Versorgung sicherstellen, sie sollen darüber wachen, dass Kassenärzte Ihren Pflichten nachkommen und sie sind eine Interessenvertretung der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen. Mitglieder sind automatisch alle Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Zulassung durch die Krankenkassen.

Die Kassenärztliche Vereinigung ist in 17 Bezirke gegliedert. Ihr Dachverband ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) rechnen die Honorare der Vertragsärzte mit den Krankenkassen ab. Grundlage hierfür sind so genannte Kollektivverträge über Honorarsätze, die zuvor zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbart worden sind.

Da die KVen wurden 1931 eingeführt, um die einseitige Abhängigkeit der Ärzte von den Krankenkassen zu beenden. Heute werden KVen oft als Kartelle betrachtet. Die Krankenkassen haben daher inzwischen auch die Möglichkeit, Verträge direkt mit den Ärzten abzuschließen. Dies hat den Weg frei gemacht für konkurrierende Verbände wie Medi.

Die Zahnärzte haben einen eigenen Verband, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.