Lexikon

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die bereits ab Januar 2005 für minderjährige und seit Juli 2006 für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Als das erforderliches Mindesteinkommen gilt seit 2008: Für Alleinerziehende 600 Euro, für Paare 900 Euro monatlich. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen.