Lexikon

Kommanditgesellschaft

In einer Kommanditgesellschaft schließen sich natürliche oder juristische Personen (z.B. GmbH) zu einer Gesellschaft zusammen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Eine Kommanditgesellschaft besteht immer mindestens aus einem Kommanditisten und einem Komplementär.

Der Kommanditist haftet bei der KG gegenüber den Gläubigern nur beschränkt. Insofern die Kommanditeinlage bereits erbracht wurde, haftet er gegenüber Gläubigern der KG überhaupt nicht.

Im Gegensatz zum Kommanditisten haftet der Komplementär der KG persönlich, auch mit seinem Privatvermögen, für die Schulden der KG. Zur Unterscheidung von Kommanditist und Komplementär dient die Eselsbrücke "Der Komplementär hat's schwer".