Lexikon

Krankengeld

Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit gezahlt. Im Fall einer stationären Behandlung wird es sofort gezahlt. Bei einer langwierigen Erkrankung ruht der Krankengeldanspruch solange der Arbeitgeber den Lohn weiter zahlt. Dies geschieht in der Regel sechs Wochen lang. Das Krankengeld springt dann ab der siebenten Woche ein.



Auch Arbeitslose erhalten ab der siebenten Krankheitswoche Krankengeld. Selbstständige und Freiberufler müssen auch in der gesetzlichen Krankenkasse einen Sondertarif abschließen, um Krankengeld ab dem ersten Krankheitstag zu erhalten.