Lexikon

Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde anhand ihrer Unterlagen (z.B. Einwohnerkartei) vor Beginn eines jeden Kalenderjahres für alle Arbeitnehmer ihres Bezirks ausgestellt. Die Gemeinde bescheinigt auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge für die unter 18 Jahre alten Kinder sowie die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Außerdem trägt die Gemeinde in die Lohnsteuerkarte Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene ein, soweit diese Freibeträge bei der Besteuerung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Kommen für den Arbeitnehmer weitere Freibeträge in Betracht oder sind bei dem Arbeitnehmer über 18 Jahre alte Kinder zu berücksichtigen, so werden die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte auf Antrag des Arbeitnehmers vom Finanzamt geändert oder ergänzt.