Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des dem Arbeitnehmer zugeflossenen Arbeitslohns und ist im Normalfall aus den Lohnsteuertabellen abzulesen. Aus Vereinfachungsgründen kann jedoch die Lohnsteuer in bestimmten Fällen mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden, wobei die Anwendung solcher Pauschalierungsverfahren davon abhängt, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber wird dadurch zum Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer.
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