Lexikon

Maklercourtage

Gebühr, die der Makler für die Vermittlung des Börsengeschäfts erhält. Die depotführende Bank stellt dem Anleger die Maklercourtage zusätzlich zu den institutseigenen Transaktionskosten in Rechnung. Die Courtage ist je Börsenplatz nach Wertpapier-Kategorien einheitlich festgelegt.