Lexikon

Mietaufwand

Unter Miete versteht man die vertragliche, zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt. Die Miete ist auf den Gebrauch der Sache beschränkt. Im Unterschied dazu umfasst die Pacht auch das Recht, die Früchte oder Erträge aus der Sache zu ziehen.