Lexikon

Mutterschaftsgeld

Gemäß § 13 I des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) erhalten Frauen unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt, bis acht oder zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (§ 200 RVO).