Lexikon

Namensaktie

Im Gegensatz zur Inhaberaktie lautet die Namensaktie auf den Besitzer, der im Aktienbuch der Gesellschaft geführt wird. Für die Übertragung von Namensaktien ist eine Abtretungserklärung oder Indossament notwendig; bei vinkulierten Namensaktien ist zusätzlich die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich.