Lexikon

Öko-Zulage

Wer sich bei der Herstellung einer eigengenutzten Wohnung für eine Wärmepumpenanlage, eine Solaranlage oder eine Wärmerückgewinnungsanlage entschieden hat, erhielt eine Zusatzförderung, die sog. Öko-Zulage. Die Zulage ist zum  1. Februar 2002 weggefallen. Sie wurde gem. § 9 Abs. 3 Nr. 1 EigZulG in Höhe von jährlich 2 Prozent der aufgewandten Kosten, höchstens aber 256 Euro gewährt. In diesem Zusammenhang musste darauf geachtet werden, dass die Anlage eine bestimmte Leistung erbringt, die durch entsprechende Unterlagen des Anlagenherstellers oder durch ein Gutachten nachgewiesen werden mussten.
Die Begünstigung galt nur, wenn sie vor dem 01. Januar 2003 eingebaut wurden und gewährleistet war, dass für die Anlage noch die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 gegolten hat, die ihre Gültigkeit am 01. Januar 2002 verloren hat.