Lexikon

Pflegekind

Nach der gesetzlichen Definition sind Pflegekinder Personen, mit denen die Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Ferner darf ein Obhut - und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr bestehen und der Steuerpflichtige muss die Kinder mindestens zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhalten. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch auf Kindergeld.