Lexikon

Pflegepauschbetrag

Einen Pflegepauschbetrag von 924 EUR (2004) kann ein Steuerpflichtiger wegen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen, die ihm durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist. Vgl. § 33 b Abs. 6 EStG.