Lexikon

Policendarlehen

Bei Policendarlehen stellt das Versicherungsunternehmen bis zur Höhe des Jeweiligen Rückkaufswerts einer Lebensversicherung Darlehensmittel zur Verfügung, die später mit der Versicherungssumme verrechnet werden. Policendarlehn sind Darlehen i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG.