Lexikon

Preisangabenverordnung (PangVO)

Um Verbrauchern eine bessere Vergleichsmöglichkeit verschiedener Kreditangebote zu ermöglichen, gilt seit 1.9.1985 die Preisangabenverordnung. Danach ist jeder Kreditgeber, der Privatpersonen Kredite anbietet, verpflichtet, bei Kreditangeboten einen Effektivzins (Effektiver Jahreszins) anzugeben, der alle preisbestimmenden Faktoren des Kredites beinhaltet.