Lexikon

Realsplitting

Durch das sogenannte Realsplitting werden Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder an den geschiedenen Ehepartner steuerlich abzugsfähig. So können Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben bis zu 13.805 Euro jährlich abgezogen werden. Im Gegenzug muss der Empfänger der Zahlung das Geld bei den sonstigen Einkünften versteuern.