Lexikon

Reisekosten

Reisekosten sind Aufwendungen, die durch eine Dienst- oder Geschäftsreise verursacht werden. Sie umfassen die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie möglicherweise anfallende Nebenkosten und können als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Zweck muss entweder betrieblich oder beruflich veranlasst sein und einzeln nachgewiesen werden.
Für Verpflegungsmehraufwendungen können nur Verpflegungspauschalen angesetzt werden. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden können 24 Euro, bei einer Abwesenheit von weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden 12 Euro, sowie bei einer Abwesenheit von weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden 6 Euro geltend gemacht werden.