Restschuldversicherungen übernehmen im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Darlehensnehmers die Zins- und Tilgungszahlungen des Bauspardarlehens. Bei einem Bauspardarlehen schließen die Bausparkassen bei den meisten Tarifen eine Restschuldversicherung in Form eines Gruppenversicherungsvertrages für alle Darlehensnehmer ab. Die Prämien müssen vom Darlehensnehmer bezahlt werden und werden ihm einmal jährlich während der Darlehensphase berechnet.
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