Lexikon

Ruhegeld

Ruhegeld bedeutet zum einen eine Leistung im Rahmen der Sozialversicherung. Zum anderen eine dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährte Rente oder Pension als zusätzliche soziale Leistung.
Steuerlich zählt das Ruhegeld gem. § 19 EStG zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.