Lexikon

SCHUFA

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Ihre Bank meldet bei unterschriebener Einverständniserklärung die Eröffnung von Girokonten und Konsumentenkrediten. Daneben werden Daten über die nichtvertragsmässige Abwicklung der Geschäftsbeziehung (z.B. Zwangsvollstreckung) gemeldet. Diese Informationen werden Banken auf Anfrage mitgeteilt. Die in der SCHUFA-Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Über Sie gespeicherte Informationen können Sie jederzeit bei der zuständigen SCHUFA einholen (SCHUFA-Verzeichnis).