Lexikon

Sicherheitsabtretung

Zur Sicherung von Bankkrediten können Forderungen und andere Rechte des Kreditnehmers dienen. Bei der Sicherheitsabtretung oder Sicherungszession erwirbt das Kreditinstitut Forderungen des Kreditnehmers. Die Sicherungsabtretung ist gesetzlich im §398ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Bei Privatpersonen sind die häufigsten Formen der Sicherheitsabtretung:

Sicherheitsabtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen:

In welchem Umfang Ihre Bank die Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen als Kreditsicherheit anerkennt, hängt in erster Linie von der Höhe des pfändungsfreien Betrages und vom Umfang Ihrer Unterhaltsverpflichtungen an Ihre Familienangehörigen ab. Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten ein Abtretungsverbot.

Sicherheitsabtretung von Miet- und Pachtforderungen:

Verfügen Sie über Einkommen aus Vermietung und Verpachtung können Sie diese Ansprüche ebenfalls für die Sicherung eines Kredites an die Bank abtreten.

Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen:

Haben Sie bereits eine Lebensversicherung, können Sie diese ebenfalls als Kreditsicherheit verwenden, weil Ihre Lebensversicherung während der vertraglich vereinbarten Laufzeit einen sogenannten Rückkaufswert hat. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Ihre Versicherungsgesellschaft bei Kündigung des Vertrages an Sie zurückbezahlt. Dieser Rückkaufswert ist als Sicherheit abtretbar.