Lexikon

Sichteinlagen

Sichteinlagen sind Einlagen, über die "bei Sicht" verfügt werden kann. Es handelt sich somit um täglich verfügbare Einlagen wie Tagesgelder oder andere Spareinlagen, die keiner Kündigungsfrist unterliegen. Bei Termineinlagen ist dagegen eine vorher vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten, nach der das angelegte Geld wieder verfügbar ist. Trotz Terminbindung gelten Einlagen mit einer Kündigungsfrist von weniger als 1 Monat oder einer Anlagedauer unter 30 Tagen noch als Sichteinlagen.