Lexikon

Sondertilgung

Zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten monatlichen Zins- und Tilgungsraten sind Sondertilgungen wie bei jedem anderen Kreditvertrag jederzeit möglich. Durch eine Sondertilgung können Sie entweder die Darlehenslaufzeit oder eine Senkung der Tilgungsraten erreichen. Wenn Sie eine Reduzierung des Tilgungsbetrags erreichen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Bausparkasse informieren, wie hoch die Sondertilgung sein muss, damit sie Auswirkungen auf die Höhe der Tilgungsrate hat. In der Regel verlangen die Bausparkassen, dass die Sondertilgung 10% des Restdarlehens betragen muss.