Bis zur Höhe dieses Freibetrags bleiben Einkünfte aus Kapitalvermögen unversteuert. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden alle Kapitalerträge vorab pauschal besteuert und Erträge werden dementsprechend von der Bank um den Steuerbetrag reduziert. In diesem Fall wird der Sparfreibetrag erst nachträglich von den Finanzämtern in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Angebote
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.
Angebote
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.