Lexikon

Sperrfrist

Im Rahmen der staatlichen Bausparförderung sieht der Gesetzgeber vor, daß der Bausparer für eine bestimmte Zeit in einem Kollektiv verweilen muss. Mit nur einmaliger Inanspruchnahme staatlicher Förderung ist er somit an das Kollektiv gebunden. Die Bindungsfrist beträgt 7 Jahre bei Gewährung einer Wohnungsbauprämie oder einer Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen und 10 Jahre bei Anrechnung der Bausparbeiträge als Sonderausgaben, falls diese Förderform vor dem 01.01.1996 abgeschlossen worden ist. Kommt es vor Ablauf der Sperrfrist zu einer prämienschädlichen Vertragsauflösung (Kündigung), sind die gewährten Vorteile zurück zu erstatten.