Lexikon

Spezialfonds

Spezialfonds nach § 1 Abs. 2 KAGG sind Sondervermögen von nicht mehr als zehn institutionellen Anlegern. Privatpersonen dürfen keine Anteile an einem Spezialfonds halten. Institutionelle Anleger können z.B. Versicherungen, Unternehmen, Stiftungen, betriebliche Unterstützungskassen, Versorgungsunternehmen sein.