Lexikon

Squeeze-out

Squeeze-out leitet sich vom englischen Begriff "to squeeze out" (ausquetschen) ab. In einem Squeeze-out kann ein Mehrheitsaktionär von den Minderheitsaktionären verlangen, dass diese ihm ihre Anteile abtreten. Er muss ihnen dafür jedoch eine angemessene Barabfindung zahlen. In Deutschland darf einen Squeeze-out nur vornehmen, wer einen Mehrheitsanteil von 95 Prozent hält.